Valeo Laboratories
Valeo GmbH
Gildeallee 5
D-25704 Meldorf / Germany
Tel: +49 4832 9786000
Valeo Laboratories ( OEM – White label – Private brand ) Produktliste:
e-Liquids mit Nikotin
e-Liquids mit Nikotin-Salz
e-Liquids mit Nikotinersatzstoff BioNic
e-Liquids mit CBD | Cannabidiol Isolat
Shake´n Vape – 60ml & 120ml Short-Fill oder Long-Fill
Nikotin / NikotinSalz (Benzoat) Booster / Shots
Aromenkonzentrate
CBD-Oil Vollspektrales Extrakt
CBD-Oil kristallines Isolat
CBD Kristalle
CBD Lotion
CBD Creme
CBD Balsam
CBD Kapseln
CBD Muskelkühlgel
CBD Gesichtsmaske
CBD Zahnpflegekaugummies
CBD Seren
E-mail: info@valeo-laboratories.com
Belgien: Der Föderale Öffentliche Gesundheitsdienst hat seine Positivliste der bereits gemeldeten pflanzlichen Tabak und Tabakersatzprodukte aktualisiert, die nunmehr auch Hanfblüten und andere rauchbare CBD-Produkte umfasst. Produkte, die nicht auf dieser Liste stehen, dürfen nicht auf den belgischen Markt gebracht werden, ohne vorher das Meldeverfahren zu durchlaufen.
Schweiz: Basel wird voraussichtlich ab Mitte 2022 im Rahmen eines Pilotprojekts Cannabis offiziell verkaufen, nachdem das Bundesgesetz über Betäubungsmittel und psychotrope Stoffe kürzlich geändert wurde. Das neue Projekt bedarf lediglich noch der Genehmigung durch das zuständige Bundesamt für Gesundheit (BAG).
Litauen: Das neue litauische Hanfgesetz, das im July dieses Jahres vom Parlament verabschiedet wurde, tritt am 1. November in Kraft. Es erlaubt die Verarbeitung aller Pflanzenteile und den Verkauf von „Faserhanfprodukten“, zu denen Lebensmittel, Kosmetika, Tiernahrung, Hanfblüten und andere Produkte gehören. Das Landwirtschaftsministerium hat bereits eine Durchführungsverordnung für Hanfimporte verabschiedet und hat weitere Verordnungen für die Herstellung von Hanfprodukten, die Überwachung und Kontrolle des Anbaus und des Verkaufs von Faserhanfprodukten sowie die Probenahme von Hanf in Vorbereitung.
Ukraine: Yaroslav Zheleznyak, ein Abgeordneter der Opposition, sagte, die Legalisierung von medizinischem Cannabis werde bis 2023 erfolgen. „Ich bin sicher, dass wir bis zum Ende der Legislaturperiode ein Gesetz über die Legalisierung der Verwendung von Cannabis zu medizinischen Zwecken verabschieden werden“, zitierten lokalen Medien. „Es werden verschiedene Optionen in Betracht gezogen, darunter auch solche, die keine Erlaubnis zum Anbau (von Cannabis) beinhalten“, erklärte der Abgeordnete. Der Gesetzentwurf 5596, der im Juli zur Überarbeitung zurückgegeben wurde, zielte darauf ab, den Anbau von medizinischem Cannabis zu erlauben und den THC-Grenzwert für Industriehanf von derzeit 0,08 % auf 0,2 % anzuheben.
Hinweis: Sämtliche unserer CBD haltigen Kosmetika sind registriert, zugelassen und entsprechen sämtlichen europaweiten regulatorischen Anforderungen. Unsere CBD Produkte werden ausschließlich hergestellt aus Blattextrakten zugelassener Nutzhanfsorten und sind als White Label, OEM, bzw. Private Label Produkte auch in kleinen Auflagen erhältlich.
Finnland: Das multinationale Cannabisunternehmen Kannaway hat wegen der Einfuhr von CBD-Öl aus Polen ein wichtiges Verwaltungsgerichtsverfahren gewonnen. Hintergrund: Im Jahr 2018 beschlagnahmte der finnische Zoll eine Flasche CBD-haltiges Öl mit der Begründung, es sei illegal eingeführt worden, da die finnische Arzneimittelbehörde (FIMEA) CBD als medizinischen Inhaltsstoff aufführt. Nachdem das Oberste Verwaltungsgericht Finnlands erklärt hatte, dass jedes Produkt von Fall zu Fall als Arzneimittel eingestuft werden muss, mit spezifischen Angaben zu therapeutischen Wirkungen, Dosierung und unterstützenden Beweisen, entschied es nun, dass das CBD-haltige Öl von Kannaway kein Arzneimittel ist, und somit nicht unter diese Regulierung fällt
Deutschland: Laut Presseberichten verklagt Hempro International das deutsche Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), weil es dessen Antrag auf Einfuhr von Hanfblättern zur Weiterverarbeitung aus Österreich abgelehnt hat. Hempro sagt, das BVL betrachte Hanfblätter als Betäubungsmittel, eine Auslegung, die hingegen vom EU-Recht nicht gestützt wird.
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Laut Medienberichten hat die luxemburgische Regierung eine Gesetzgebung verabschiedet, die den Eigenanbau von Cannabis für den persönlichen Gebrauch erlaubt. Erwachsene (ab 18 Jahren) dürfen bis zu maximal vier Pflanzen pro Haushalt für den privaten Konsum anbauen, während der öffentliche Konsum und der Transport von Cannabis verboten bleibt. Die einzige erlaubte kommerzielle Aktivität ist der Verkauf von Samen, die entweder online oder in Geschäften gekauft oder importiert werden dürfen.
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Irland: Das erste offizielle, medizinische Cannabisprodukt in Irland – das von der Health Service Executive (HSE) im Rahmen des Programms für den besseren Zugang zu medizinischem Cannabis (Medical Cannabis Access Programme, MCAP) zur Verfügung gestellt wird – wird laut Presseberichten sogar noch in diesem Monat erhältlich sein. Es wird zunächst einer begrenzten Anzahl von Patienten auf ärztliche Verschreibung zur Behandlung nachfolgender Erkrankungen zur Verfügung gestellt: Spastizität im Zusammenhang mit Multipler Sklerose, hartnäckige Übelkeit und Erbrechen im Zusammenhang mit Chemotherapie und schwere, refraktäre (behandlungsresistente) Epilepsie.
Tschechische Republik: Präsident Miloš Zeman unterzeichnete kürzlich den Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes über Suchtmittel, mit dem der THC-Grenzwert für Industriehanf auf 1 % angehoben wird. Außerdem wird zusätzlich die Verfügbarkeit von medizinischem Cannabis in der Tschechischen Republik verbessert, indem juristische Personen Lizenzen für den Anbau und die Herstellung erhalten können, und es wird zudem ein System für die elektronische Verschreibung von medizinischem Cannabis eingeführt. Alle diese Bestimmungen treten am 1. Januar 2022 in Kraft.
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Irland: Die Behörde für Lebensmittelsicherheit hat den Rückruf von voll spektrlem Euphoria CBD-öl wegen des übermäßigen Vorhandenseins von THC angekündigt. Die Vertriebshändler und Einzelhändler wurden dringend aufgefordert, das Produkt vom Markt zu nehmen und die Kunden entsprechend umgehend zu informieren. Dies steht im Einklang mit dem Standpunkt der Regierung, dass Endverbraucherprodukte keinerlei THC enthalten dürfen.
Tschechische Republik: Das Gesundheitsministerium bestätigte, dass die Verwendung von CBD in E-Liquids aktuell nicht ausdrücklich verboten ist. Das Ministerium erklärte jedoch auch, dass Italien eine „Null-THC-Toleranz“ für Endprodukte verfolgt und an „internationale Konventionen“ gebunden ist, die die Verwendung von Hanf ausschließlich für „therapeutische und Forschungszwecke“ erlauben. E-Liquid darf zudem keine Vitamine oder andere Zusatzstoffe enthalten, die den Eindruck eines gesundheitlichen Nutzens oder eines geringeren Gesundheitsrisikos erwecken. Gleiches gilt für die Bewerbung entsprechender Produkte.
Lettland: Die parlamentarische Kommission für Wirtschafts-, Landwirtschafts-, Umwelt- und Regionalpolitik hat veröffentlicht, dass die neue Änderung des Gesetzes über Verfahren für den legalen Handel mit Suchtstoffen, psychotropen Substanzen und Arzneimitteln am 3. Juli in Kraft getreten ist. Unter anderem gilt, dass ab dem 1. Januar 2020 wird der Anbau von Hanf für industrielle Zwecke erlaubt sein wird. Die Behörden betonten auch die Notwendigkeit, das bestehende Gesetz zu erweitern und die Entwicklung des Hanfanbaus und der Hanfproduktion in Lettland zu fördern.
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Abgeordnete der Freien Demokratischen Partei (FDP) haben dem Bundestag eine Reihe von Fragen zu den Beschränkungen von CBD im Rahmen der EU-Verordnung für neuartige Lebensmittel und deren Auswirkungen auf deutsche Unternehmen gestellt. Sie wollten wissen, wie die Bundesregierung dazu positioniert ist, wann die Änderungen des Novel-Food-Katalogs übernommen werden, welche deutschen Interessengruppen die Änderungen befürwortet oder abgelehnt haben, warum es keine Übergangsfrist gibt und ob die Regierung plant, der von Bulgarien gemeldeten Marktzulassung bestimmter CBD-Produkte zu folgen.
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Der Oberste Kassationsgerichtshof hat die Urteilsbegründung der Entscheidung der gemeinsamen Strafkammer vom 30. Mai veröffentlicht, der zufolge der Verkauf von Cannabisblättern, -blüten, -öl oder -harz, unabhängig vom THC-Gehalt, eine Straftat nach dem Betäubungsmittelgesetz darstellt. Es erklärte, dass die Richter jeden einzelnen Fall prüfen müssen, um die strafrechtliche Relevanz im Hinblick auf die möglichen psychotropen Wirkungen zu verifizieren. Die ursprüngliche Entscheidung sollte widersprüchliche Auslegungen durch verschiedene Abteilungen desselben Gerichts ausräumen.
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Die estnische Gesundheitsbehörde erklärte, dass CBD in E-Liquids enthalten sein kann, da keine harmonisierte Klassifizierung für die speziellen Produkte existiert. Wenn jedoch eine harmonisierte Klassifizierung bestätigen würde, dass das Produkt reprotoxisch ist, könnte es nicht für die breite Öffentlichkeit erhältlich bleiben und müsste vom Markt genommen werden.
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Ein Gericht in Genua hat entschieden, dass CBD-Produkte nicht beschlagnahmt werden dürfen, wenn es lediglich Zweifel hinsichtlich des THC-Gehalt gibt, berichten Fachmedien. Den Richtern zufolge gibt es keine Vorschriften, die den Prozentsatz des Wirkstoffs festlegt, der erforderlich ist, um bewußt ein Produkt mit psychotroper Wirkung herzustellen. Die Behörden können lediglich Proben entnehmen – nicht jedoch die gesamte Ware – und müssen der Entscheidung zur Folge die beschlagnahmten Waren an den Händler zurückgeben, um den Fall zu klären.
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Die Deutsche Polizei hat zwei Filialen von Mr. Cannabis Hanf in Hamburg durchsucht und im Rahmen dessen CBD-Produkte beschlagnahmt, weil ihr THC-Gehalt angeblich zu hoch war, wie lokale Medien berichten. Diese Art der Rechtsdurchsetzung in Bezug auf THC-Gehalte in CBD-Produkten kommt zu den zahlreichen Fällen von Strafverfolgungsmassnahmen hinzu, die in diesem Jahr vor allem in Süddeutschland stattgefunden haben, weil CBD-Öle von den Lebensmittelsicherheitsbehörden als Lebensmittel mit einer nicht zugelassenen neuartigen Zutat betrachtet werden.
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In Anbetracht der verstärkten Kontrollen im Rahmen der regulatorischen Entwicklungen im Bereich der Novel-Food-Verordnung hat die deutsche Drogeriemarktkette DM erneut Limucan CBD-Öle aus ihren Regalen entfernt. Bereits zu Beginn dieses Jahres hatten bereits DM und auch Rossmann eben diese Produkte aus den Geschäften genommen.
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Ein seitens der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EBDD) publizierter Bericht, der sich mit Cannabisprodukten in unterschiedlichen Formen, einschließlich Lebensmitteln, befasst, befürwortet eine verstärkte Überwachung. Dem Bericht zufolge könnten Informationen über Cannabiskonzentrate sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene erfasst und die CBD-Konzentration überwacht werden. Ferner schlägt sie vor, dass die Differenzierung zwischen Cannabisprodukten für den Freizeitgebrauch und medizinischen Cannabisprodukten sowie „unregulierten CBD-Ölen“ für die Strafverfolgung äußerst wichtig wäre.
Die European Industrial Hemp Association (EIHA) wird einen aktuellen Sachstandsbericht über ihre Arbeit an einem dreistufigen Regelungsvorschlag für CBD-Produkte und über die neuesten Entwicklungen in Bezug auf die neuartige Lebensmittelverordnung ( Novel Food ) vorlegen. Die Präsentation wird auf einem Mikrogipfel über die Zukunft des medizinischen Hanfs am 23. und 24. August in Polen stattfinden. Die Veranstaltung soll sich auf „den aktuellen Status und die Möglichkeiten im CBD-Sektor und die vielen Möglichkeiten in den Bereichen Medizin, Lebensmittel, Nahrungsergänzungsmittel sowie Gesundheits- und Schönheitsprodukte, die CBD enthalten“, fokussieren.
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Der Gesundheitsausschuss des Bundestages hat nach durchgeführter Beratung mehrerer Gesetzentwürfe den Gesetzentwurf der Bundesregierung „Für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung“ (GSAV) verabschiedet. Mit dem neuen Gesetz sollen die Preise für medizinisches Cannabis – einschließlich natürlichem CBD-Isolat und CBD-haltiger Präparate – sinken. Sobald eine Cannabisbehandlung zugelassen ist, sollte es auch einfacher sein, ein Rezept für eine neue Sorte oder ein Produkt zu erhalten. Die jeweiligen Vorschläge der Linkspartei und der Grünen, den Zugang der Patienten zu medizinischem Cannabis durch die Abschaffung der derzeitigen Vorabgenehmigungsanforderungen der Krankenkassen zu verbessern, wurden dabei abgelehnt.
Die European Industrial Hemp Association (EIHA) hat den Richtwert aus dem Leitfaden des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) zur THC-Konzentration in hanfhaltigen Lebensmitteln aus dem Jahr 2000 wiederholt kritisiert. Laut EIHA sind die Grenzwerte für THC in Lebensmitteln erheblich strenger, als für andere Schadstoffe wie Alkohol oder Nikotin und die Risikobewertung des BfR „entspricht nicht wissenschaftlichen Standards und rät dringend zur Überarbeitung an“, um „Wettbewerbschancen für die deutsche Hanfindustrie“ zu ermöglichen. Die EIHA verweist hierbei auf eine Studie des nova-Instituts zur Bewertung des BfR-Leitfadens, in der die „systematische Ungleichbehandlung“ von THC im Vergleich zu anderen ähnlich wirkenden Substanzen hervorgehoben und auf die „objektiv falschen Ergebnisse“ hingewiesen wird, die auch dadurch erzielt wurden, dass die Risikoeinschätzung ausschließlich an kranken Menschen durchgeführt wurde, die tendenziell stärker auf THC reagieren als gesunde Menschen.
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Die Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EBDD) hat ihren Europäischen Drogenbericht 2019 veröffentlicht: Trends und Entwicklungen, in dem das „Drogenangebot und der Markt, die Prävalenz und die Trends des Drogenkonsums sowie drogenbedingte Schäden und Reaktionen“ in der EU untersucht und ausgewertet werden. Der Bericht konzentriert sich vor allem auf Cannabis als Droge und geht ausführlicher auf den zunehmenden Trend der synthetischen Cannabinoide ein. In Bezug auf den boomenden Markt für CBD-Produkte heißt es in dem Bericht, dass die unterschiedlichen Standpunkte der jeweiligen nationalen Regulierungsbehörden über die Legalität von CBD-E-Liquids, -Blüten, -Ölen und -Cremes „Probleme bei der Regulierung der Stoffe sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene aufwerfen“, während das Fehlen eines anerkannten Prüfstandards für CBD-Produkte Probleme auf Verbraucherebene verursachen kann.
Das deutsche Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) berichtet zudem, dass drei EU-Mitgliedsstaaten (namentlich: Ungarn, Irland und Spanien) Meldungen über Lebensmittelprodukte mit CBD als nicht zugelassene neuartige Lebensmittelzutat über das Schnellwarnsystem für Lebens- und Futtermittel (RASFF) an die EU geschickt haben.
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Canna Kitchen, ein CBD-Restaurant, ist vermutlich das erste Unternehmen im Vereinigten Königreich, das wegen der Durchsetzung von Vorschriften über die Verwendung von CBD in Lebensmitteln geschlossen wurde.
Die Besitzer behaupten, dass ihnen vor weniger als einem Jahr von der Polizei und der Trading Standards Agency versichert wurde, dass die Zugabe von CBD-Öl zu ihren Gerichten legal sei, jedoch wurde das trotzdem einer Durchsuchung unterzogen. Es ist offenkundig, dass die Rechtsauffassung des Eigentümers falsch ist und der Verkauf von Produkten selbst mit geringstem THC-Gehalt im Vereinigten Königreich technisch gesehen illegal wäre, ebenso wie der Verkauf von Hanfblüten.
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Nutzhanf (auch Cannabis light genannt) steht in Italien nach einer strengen Auslegung der Artikel des Gesetzes Nr. 242 vom 2. Dezember 2016 durch den Obersten Gerichtshof (Corte suprema di cassazione) vor großen Herausforderungen. Der oberste Gerichtshof hat entschieden, dass das Gesetz 242/2016 die Kommerzialisierung von Cannabis einschließlich seiner Blätter, Öle, Harze und anderer Derivate aus dem Anbau nicht erlaubt ist.
Das Gesetz enthält Artikel, die den Anbau von Hanf für Lebensmittel und Kosmetika erlauben (Artikel 1 (3) d und 2 (2) a). Das Gericht hat jedoch erklärt, dass der Verkauf all dieser Produkte – es sei denn, sie sind „tatsächlich frei von jeglicher psychotropen Wirkung“ – den Straftatbestand der unerlaubten Herstellung von und des Handels mit narkotischen oder psychotropen Substanzen gemäß Artikel 73 Absatz 1 des Präsidialerlasses vom 9. Oktober 1990 erfüllen würde.
Die Entscheidung wird Berichten zufolge an das Verfassungsgericht (Corte costituzionale) verwiesen, das für die Entscheidung über die generelle Rechtmäßigkeit von Gesetzen zuständig ist.
Hinweis: Sämtliche unserer CBD haltigen Kosmetika sind registriert, zugelassen und entsprechen sämtlichen europaweiten regulatorischen Anforderungen. Unsere CBD Produkte werden ausschließlich hergestellt aus Blattextrakten zugelassener Nutzhanfsorten und sind als White Label, OEM, bzw. Private Label Produkte auch in kleinen Auflagen erhältlich.
Das BVL wies außerdem darauf hin, dass auf die Darreichungsform, die Dosierung und den Verwendungszweck des Produkts geachtet werden sollte, da diese einen Einfluss darauf haben, ob das Produkt als Lebensmittel oder Arzneimittel eingestuft wird.
Das BVL bestätigte außerdem, dass reines CBD über pharmakologische Eigenschaften verfügt, die von der Bundesopiumstelle anerkannt werden, und dass diese von Fall zu Fall geprüft werden müssen. Die Entscheidung, ob ein CBD-Produkt als Lebensmittel oder Arzneimittel eingestuft wird, liegt bei der zuständigen Landesbehörde.
Hinweis: Sämtliche unserer CBD haltigen Kosmetika sind registriert, zugelassen und entsprechen sämtlichen europaweiten regulatorischen Anforderungen. Unsere CBD Produkte werden ausschließlich hergestellt aus Blattextrakten zugelassener Nutzhanfsorten und sind als White Label, OEM, bzw. Private Label Produkte auch in kleinen Auflagen erhältlich.
Seit 2017 ist die Zahl der CBD-Shops in Italien stetig gestiegen. Allein 2018 eröffneten mehr als 300 solcher „Cannabis Light“-Filialen bundesweit und freuten sich über wachsende Kundenzahlen. Nach dem rasanten Wachstum ist das Ende von Cannabidiol nun nach weniger als drei Jahren bedrohlich. Der Oberste Gerichtshof Italiens entschied am Donnerstag, dass der Verkauf eines Teils der Cannabispflanze, einschließlich Öl, Blätter und Harz, illegal ist. Nur der lizenzierte Anbau von Cannabis für medizinische Zwecke bleibt legal. Entsprechend schockiert ist die Branche in Italien.
Der italienische Innenminister Matteo Salvini zeigte sich erfreut über das Urteil. Das hatte er bereits in einer Wahlsitzung Anfang Mai angekündigt:
„Von heute an werde ich auf Cannabis Straße für Straße, Laden für Laden, Nachbar für Nachbar, Stadt für Stadt, Straße für Straße in den Krieg ziehen“.
Der umstrittene Politiker hatte geschworen, alle CBD-Läden zu schließen, denn „der Drogenkonsum muss mit allen Mitteln bekämpft werden“. Salvini hat jedoch wenig Interesse daran, dass der Verkauf und Konsum von CBD und anderen Cannabinoidprodukten sehr wenig mit dem Konsum von „Drogen“ zu tun hat. Er stützt seine Argumentation auf ein Urteil des Supreme Health Council in Italien (CSS) vom vergangenen Jahr. Darin stellte die CSS fest, dass die Gefährlichkeit von CBD nicht ausgeschlossen werden kann.
In der aktuellen Regierungskoalition Italiens dürfte dies ein weiteres kontroverses Thema werden. Die „Fünf-Sterne-Bewegung“ der Regierung ist sogar für eine vollständige Legalisierung von Cannabis im Allgemeinen. Es bleibt also nur zu hoffen, dass das letzte Wort über CBD noch nicht gesprochen wurde. Der aktuelle Stand der Dinge bedeutet jedoch das vorläufige Ende der CBD in Italien.
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Seit 2017 ist die Zahl der CBD-Shops in Italien stetig gestiegen. Allein 2018 eröffneten mehr als 300 solcher „Cannabis Light“-Filialen bundesweit und freuten sich über wachsende Kundenzahlen. Nach dem rasanten Wachstum ist das Ende von Cannabidiol nun nach weniger als drei Jahren bedrohlich. Der Oberste Gerichtshof Italiens entschied am Donnerstag, dass der Verkauf eines Teils der Cannabispflanze, einschließlich Öl, Blätter und Harz, illegal ist. Nur der lizenzierte Anbau von Cannabis für medizinische Zwecke bleibt legal. Entsprechend schockiert ist die Branche in Italien.
Der italienische Innenminister Matteo Salvini zeigte sich erfreut über das Urteil. Das hatte er bereits in einer Wahlsitzung Anfang Mai angekündigt:
„Von heute an werde ich auf Cannabis Straße für Straße, Laden für Laden, Nachbar für Nachbar, Stadt für Stadt, Straße für Straße in den Krieg ziehen“.
Der umstrittene Politiker hatte geschworen, alle CBD-Läden zu schließen, denn „der Drogenkonsum muss mit allen Mitteln bekämpft werden“. Salvini hat jedoch wenig Interesse daran, dass der Verkauf und Konsum von CBD und anderen Cannabinoidprodukten sehr wenig mit dem Konsum von „Drogen“ zu tun hat. Er stützt seine Argumentation auf ein Urteil des Supreme Health Council in Italien (CSS) vom vergangenen Jahr. Darin stellte die CSS fest, dass die Gefährlichkeit von CBD nicht ausgeschlossen werden kann.
In der aktuellen Regierungskoalition Italiens dürfte dies ein weiteres kontroverses Thema werden. Die „Fünf-Sterne-Bewegung“ der Regierung ist sogar für eine vollständige Legalisierung von Cannabis im Allgemeinen. Es bleibt also nur zu hoffen, dass das letzte Wort über CBD noch nicht gesprochen wurde. Der aktuelle Stand der Dinge bedeutet jedoch das vorläufige Ende der CBD in Italien.
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Die Rechtslage für Produkte, die Cannabidiol (CBD) enthalten, ist sowohl in Deutschland als auch in anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union unklar. Darüber hinaus werden viele Hersteller und Verkäufer in einigen Mitgliedstaaten von den Behörden unter Druck gesetzt. Bulgarien hingegen geht einen anderen Weg und ist laut einem Medienbericht nun das erste europäische Land, das die Zulassung für den Verkauf von CBD-Produkten offiziell erteilt hat.
Viele EU-Mitgliedstaaten diskutieren derzeit, ob CBD-Produkte unter die Novel-Food-Verordnung fallen oder nicht. Andere Länder glauben sogar, dass CBD-Produkte unter das Betäubungsmittelgesetz fallen.
Das Ministerium für Land- und Forstwirtschaft und Ernährung und die Behörde für Lebensmittelsicherheit in Bulgarien haben nun verschiedene CBD-Produkte von Kannaway offiziell zugelassen. Kannaway ist eine Tochtergesellschaft des US-amerikanischen Cannabisunternehmens Medical Marijuana. Diese Produkte sind bekannt für ihren außergewöhnlich hohen Preis und ihre geringe Konzentration an Wirkstoffen.
Damit wird bescheinigt, dass die CBD-Produkte den Anforderungen des Lebensmittelrechts in Bulgarien entsprechen. Gleiches gilt für die Vorschriften der Europäischen Union für Lebensmittelsicherheit. Das bedeutet, dass die Produkte auch für den Export in andere Länder offiziell zugelassen sind.
Alle anderen Mitgliedsstaaten zögern jedoch derzeit, offizielle Genehmigungen zu erteilen. Auch viele EU-Länder wollen die Rechtskonformität von CBD-Produkten nicht bestätigen. Damit ist die erste offizielle Zulassung von CBD-Produkten in Bulgarien unter Berücksichtigung der Novel-Food-Verordnung wirklich eine absolute Spezialität und eine tolle Nachricht. Nach Angaben der European Industrial Hemp Association (EIHA) sind Hanf und seine Produkte traditionelle Lebensmittel. Infolgedessen ist auch der freie Verkauf in Bulgarien erlaubt.
Darüber hinaus soll Bulgarien in Zukunft weitere Produkte zulassen wollen, damit andere Hersteller ihre Produkte problemlos auf den Markt bringen können. So erhält auch der Europäische Hanfverband eine offizielle Bestätigung seiner Definition von Hanf und Hanfprodukten. Es ist natürlich wünschenswert, dass andere Länder jetzt dem Beispiel Bulgariens folgen.
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Nach Angaben des luxemburgischen Gesundheitsministeriums analysiert derzeit eine Arbeitsgruppe Fragen und unternimmt erste Schritte zur Vorbereitung. Dazu gehört auch der „sehr enge Kontakt“ mit Kollegen in den Niederlanden und Kanada, kündigte die Regierung an. Ende Mai würde Gesundheitsministerin Etienne Schneider nach Kanada fliegen, „um sich einen Eindruck aus erster Hand zu verschaffen“.
In Zukunft wird es jedem Erwachsenen in Luxemburg erlaubt sein, Cannabis für den persönlichen Gebrauch anzubauen, zu kaufen, zu besitzen und zu konsumieren. Und das natürlich unter strengen Bedingungen, die noch festgelegt werden müssen. Das Großherzogtum hofft, dass dadurch der illegale Markt mit der damit verbundenen Beschaffungskriminalität und den geringeren Gesundheitsrisiken für die Verbraucher ausgetrocknet wird – durch eine bessere Qualität der Substanz. Die Einnahmen aus „der nationalen Produktions- und Vertriebskette unter staatlicher Kontrolle“ sollen in die Suchtprävention fließen.
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Die jüngsten Drohungen des italienischen Innenministers Matteo Salvini gegen CBD-Unternehmen wurden von politischen Insidern als leer bezeichnet.
Salvini hat nicht die Befugnis, CBD-Verkäufer aktiv zu schließen – obwohl sein Ministerium Leitlinien herausgegeben hat, die die lokalen Behörden, die dies tun, auffordern, die Kontrollen der Einzelhändler zu intensivieren und zu verstärken.
Ebenso wurde seine Drohung, die Regierung zu stürzen – Salvini ist auch Vorsitzender der politischen Partei Le Lega (Northern League), einem der wichtigsten Mitglieder der Regierungskoalition – gedämpft, da mehrere Behörden sagten, dass Cannabis zu diesem Zeitpunkt einfach nicht auf der Tagesordnung stand.
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Einige auf dem belgischen Markt hatten gemischte Gefühle gegenüber der jüngsten Ankündigung der Behörden über den Blütenverkauf im Land.
Der Föderale Öffentliche Finanzdienst (FÖD Finanzen) sagte, dass der Verkauf von CBD-Blüten legal sei. Sie können aber auch von Tabakhändlern verkauft werden und erhalten die gleiche Steuerbezeichnung wie „andere Rauchtabake“.
Dies bedeutet einen Zoll von 31,5 % des Einzelhandelsverkaufspreises zuzüglich 48,3083 € pro kg Gebühr zuzüglich 21 % Mehrwertsteuer.
Diese Klarstellung ist nur ein Abteilungsnotiz – d.h. die Änderung ist noch nicht rechtskräftig.
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Themen sind:
Wenn Sie einen Platz im Publikum buchen möchten, wenden Sie sich bitte an
THC 0,2 % oder THC 0,05%
Diese Grenzwerte gelten ausschließlich für den gewerblichen Anbau und gewerbliche Verarbeitung. Diese Produkte können NICHT an einen Endkunden verkauft werden.
Es besteht nicht nur die Gefahr, daß Anwender im Rahmen eines Drogentests positiv auf THC getestet werden könnten und im Zweifel sogar ihren Arbeitsplatz verlieren – man verstösst als Händler gegen geltende Gesetze.
In einigen Ländern der EU ( UK, IT, DE, FR … ) gilt bereits die Zero-Tolerance Politik bezüglich kontrollierter Substanzen und die anderen Länder werden folgen, denn kein Land wird die Akzeptanzschwelle von THC freiwillig wieder heraufsetzen.
Zero tolerance bedeutet eine behördliche Nichtnachweisbarkeit. Und dieser Messwert liegt bei 0,0005%
Jeder Händler, der CBD-Produkte verkauft, die mehr als 0,0005% THC beinhalten, macht sich strafbar. Und dabei handelt es sich nicht um eine Ordnungswidrigkeit, sondern um den Handel mit Betäubungsmitteln.
Bitte bedenken Sie dieses unbedingt bei der Wahl Ihres Zulieferers.
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„Die EIHA (European Hanf Association) möchte ihre Position zu Hanfextrakten bekräftigen. Bis zur Präsentation der EIHA war die Grenzlinie des natürlich vorkommenden CBD-Gehalts nicht in Form eines Prozentsatzes der CBD definiert. Die EIHA kann bestätigen, dass die natürliche Konzentration von Cannabidiol in Hanfbiomasse, die in der EU kommerziell angebaut wird, zwischen 1-5% auf Trockengewichtsbasis liegt.
Wir sollten beachten, dass Hanfsorten, die indoor angebaut werden, viel höhere Mengen an natürlich vorhandener CBD enthalten können. Obwohl wir akzeptieren, dass der Katalog für neuartige Lebensmittel nicht rechtsverbindlich ist und nur als Leitfaden für Lebensmittelunternehmer (FBOs) und Regulierungsbehörden dient, sollte dies als Standardposition für alle Mitgliedstaaten angesehen werden.
FBOs können davon ausgehen, dass Produkte mit einer natürlichen Konzentration an Cannabidiol in Verkehr gebracht werden und somit den europäischen Richtlinien entsprechen. Europäische Leitlinien zum „Konsum in hohem Maße“, die auch bei der Unterscheidung zwischen traditionellen und neuartigen Lebensmitteln eine wichtige Rolle spielen, wurden bereits 2012 veröffentlicht, und jedes in Verkehr gebrachte Lebensmittel sollte diesen entsprechen.
Resümee:
Die von uns verwendeten Rohmaterialien ( sog. Hanf-Trockenmasse ) stammen aus lizensierten Anbaugebieten der EU und enthalten nachweislich durch offzielle Analysen staatlicher Institutionen gestützt, bis zu 16,5% natürlich vorhandenes CBD.
Daher beträfe die neue EU-Richtlinie ohnehin nur Produkte, die mehr als 16,5% CBD führen. Alle niedriger dosierten Produkte gelten demnach als EU-Ricjtlinien konform.
Zudem ( dies ist für Inverkehrbringer von CBD-Produkten sehr wichtig ) darf im Endprodukt nicht mehr als 0,0005% THC enthalten sein. Andernsfalls könnte dies als ein Verstoß gegen das BTMG geahndet werden.
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Ein neuer, unverbindlicher Eintrag in den EU-Katalog für neuartige Lebensmittel für Cannabinoide – nicht nur für Cannabidiol (CBD) – lautet: „Extrakte aus Cannabis sativa L. und Cannabinoid-haltige Folgeprodukte gelten als neuartige Lebensmittel, da eine Vorgeschichte des Konsums nicht nachgewiesen werden konnte“.
Die Leitlinien stellen ferner klar, dass Cannabinoide, die aus anderen Pflanzen gewonnen oder synthetisch entwickelt wurden, immer noch als neuartig gelten würden. Und es heißt, dass der neue Status sowohl für die Extrakte selbst als auch für alle Produkte gilt, denen sie als Inhaltsstoff zugesetzt werden – wie beispielsweise Hanfsamenöl.
Bisher galt nur angereichertes CBD als neuartige Lebensmittelzutat.
Das bedeutet, dass alle Lebensmittel, die für den EU-Markt bestimmt sind – oder bereits verkauft werden -, eine neuartige Zulassung vor dem Inverkehrbringen erhalten müssen. Andernfalls wären die EU-Mitgliedstaaten in der Lage, Durchsetzungsmaßnahmen gegen beteiligte Interessengruppen zu ergreifen – auch wenn andere Mitgliedstaaten sich für unterschiedliche Interpretationen entscheiden könnten.
Der zuvor genannte neuartige Katalog: „Extrakte von Cannabis sativa L, bei denen der Gehalt an Cannabidiol (CBD) höher ist als der CBD-Wert in der Quelle Cannabis sativa L, sind neuartig in Lebensmitteln“, d.h. CBD-Extrakte auf einem Gehalt, der in der Ausgangspflanze vorkommt (nicht angereichert), wurden ohne Zulassung für neuartige Lebensmittel zugelassen. Dieser Eintrag wurde nun gelöscht und der Link verweist auf den neuen Cannabinoid-Eintrag.
Hinweis: Sämtliche unserer CBD haltigen Kosmetika sind registriert, zugelassen und entsprechen sämtlichen europaweiten regulatorischen Anforderungen. Unsere CBD Produkte werden ausschließlich hergestellt aus Blattextrakten zugelassener Nutzhanfsorten und sind als White Label, OEM, bzw. Private Label Produkte auch in kleinen Auflagen erhältlich.
Das Gesundheitsministerium des Landes hat sich in einem Schreiben an die Kommission gewandt und seine Pläne zur Regulierung der THC-Menge dargelegt, die legal in Produkten aus Hanf und Cannabis mit niedrigem THC-Gehalt enthalten sein kann.
Das Ministerium teilte der EG mit, dass es beabsichtigt, den THC-Gehalt für Hanfsamen, Hanfsamenmehl und Nahrungsergänzungsmittel aus Hanfsamen auf 2 mg pro kg (0,0002%) zu begrenzen.
Hanfsamenöle können jedoch bis zu 5 mg/kg (0,0005%) enthalten.
Valeo CBD-Öle und Kapseln unterschreiten seit je her die 0,0005% Nachweisgrenze und sind somit auch nach inkrafttreten dieser Regulierung problemlos in Italien handelbar.
Hinweis: Sämtliche unserer CBD haltigen Kosmetika sind registriert, zugelassen und entsprechen sämtlichen europaweiten regulatorischen Anforderungen. Unsere CBD Produkte werden ausschließlich hergestellt aus Blattextrakten zugelassener Nutzhanfsorten und sind als White Label, OEM, bzw. Private Label Produkte auch in kleinen Auflagen erhältlich.
Das Ergebnis ist eine starke Verbreitung von „CBD-Öl“-Präparaten, wie sie allgemein bekannt sind, die behaupten, Cannabidiol zu enthalten. In einem kürzlich erschienenen Artikel wurde jedoch festgestellt, dass mehrere dieser Produkte betrügerisch sind und nicht einmal CBD enthalten. Die Informationen stammen aus einem Bericht der US Food and Drug Administration (FDA), die eine Reihe von Produkten analysierte und zu dem Schluss kam, dass sie keinerlei Spuren von CBD enthielten. Es wird auch behauptet, dass einige Produkte aus Abfällen von Cannabispflanzen hergestellt werden, die für den industriellen Gebrauch bestimmt sind.
Diese Probleme resultieren aus einer fehlenden rechtlichen Definition von Cannabisprodukten, die zu Interpretationen führt, die nicht mit der Rechtslage übereinstimmen.
In diesem Zusammenhang werden CBD-haltige Produkte als Nahrungsergänzungsmittel vermarktet. Nach spanischem Recht dürfen Nahrungsergänzungsmittel jedoch nur Vitamine oder Mineralien enthalten, keine Pflanzen.
In einigen Ländern können Pflanzen als Nahrungsergänzungsmittel eingestuft werden, und die spanischen Behörden können sich nicht gegen das Inverkehrbringen von Produkten aus Arzneipflanzen in der EU als Nahrungsergänzungsmittel aussprechen. In diesem Zusammenhang hat der Gerichtshof in seinem Urteil vom 5. März 2009 in der Rechtssache C-88/07 (Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Spanien) über den freien Warenverkehr und den freien Warenverkehr mit Arzneimitteln und Produkten, die in anderen Mitgliedstaaten rechtmäßig als Nahrungsergänzungsmittel oder Diätprodukte hergestellt oder vermarktet werden, entschieden.
CBD ist eine Substanz, die durch Extraktion aus Cannabisblüten gewonnen wird. Es kann auch aus anderen Teilen der Pflanze gewonnen werden, aber die Blüten enthalten den höchsten Anteil. CBD ist keine psychotrope Substanz und fällt daher nicht unter das Wiener Übereinkommen über psychotrope Substanzen von 1971, im Gegensatz zu Tetrahydrocannabinol (THC), das auch in Cannabisblüten vorkommt.
Da die CBD-Produktion jedoch Cannabisblüten erfordert, ist es wichtig zu beachten, dass die Cannabisblüten selbst als „Betäubungsmittel“ eingestuft werden und einer administrativen Kontrolle unterliegen. Was auch immer sein medizinischer Nutzen ist, Cannabis kann nicht als traditionelle Medizin bezeichnet werden.
Der Königliche Gesetzesdekret 1/2015 vom 24. Juli 2015 zur Genehmigung des konsolidierten Textes des Gesetzes über Garantien und die rationelle Verwendung von Arzneimitteln und Gesundheitsprodukten bezieht sich auf eine Liste von Pflanzen, deren Verkauf an die Öffentlichkeit eingeschränkt oder verboten wird. Obwohl die Liste noch nicht veröffentlicht wurde, scheint es klar zu sein, dass sie Cannabis enthalten wird, da sie bereits auf der Liste des Ministerialerlasses von 2004 stand, der durch ein Urteil des spanischen Obersten Gerichtshofs (Audiencia Nacional) aufgehoben wurde.
Das International Narcotics Control Board erinnert daran, dass Artikel 28 Absatz 2 des Übereinkommens von 1961 über die Freistellung von Cannabiskulturen für industrielle Zwecke nur für Saatgut und Fasern und nicht für Extrakte gilt. Im Falle von Cannabinoiden, die in der Pflanze enthalten sind und für medizinische Zwecke bestimmt sind, müssen die gleichen Kontrollen des Anbaus durchgeführt werden wie bei Opium.
Nach der Auslegung des Übereinkommens von 1961 über Suchtstoffe ist klar, dass die Extraktion aus Cannabisblüten – unabhängig von ihrem THC-Gehalt oder ob sie männlich oder weiblich sind – einer Kontrolle unterliegt, auch wenn der Zweck des Verfahrens darin besteht, CBD (eine unkontrollierte Substanz) und nicht THC (eine kontrollierte Substanz) zu erhalten. Die zugrundeliegende Frage ist, ob mit der Extraktion beide Substanzen gewonnen werden können.
In Spanien erfordert der Anbau von Cannabis, unabhängig vom THC-Prozentsatz, der für die Produktion von Blumen zur Extraktion von Cannabinoiden bestimmt ist, eine vorherige Genehmigung der spanischen Agentur für Arzneimittel und Gesundheitsprodukte (AEMPS).
Die legale Vermarktung von Produkten mit CBD in Spanien steht kurz davor, Realität zu werden; es fehlt lediglich die Beteiligung der Pharmaindustrie an der Vermarktung der Produkte. Nach Abschluss der Versuchsphase besteht das Problem darin, Unternehmen zu finden, die über die notwendigen Maschinen verfügen und vom Gesundheitsministerium zugelassen sind.
Derzeit gibt es eine Reihe von Produkten, die in anderen EU-Ländern hergestellt werden und die vom Grundsatz des freien Warenverkehrs profitieren. Die EU-Mitgliedstaaten, die Cannabis als Nahrungsergänzungsmittel regulieren, sind Deutschland, das Vereinigte Königreich, Belgien, die Niederlande, Italien und die Tschechische Republik.
In Spanien hergestellte Produkte verfügen nicht über die erforderliche staatliche Genehmigung und können daher nicht offen auf dem Markt verkauft werden, sondern zirkulieren in geschlossenen Kreisläufen oder über das Internet. Da sie keine kontrollierten psychotropen Substanzen enthalten, brechen die Käufer kein Gesetz. Diese Produkte bieten jedoch nicht einmal die geringsten Garantien in Bezug auf ihre genaue Zusammensetzung, so dass die Anwender nicht wissen, was genau sie sind und welche tatsächlichen Auswirkungen sie haben können.
Von Valeo Laboratories hergestellte Produkte sind in Deutschland als Nahrungsergänzungsmittel registriert und können daher unter dem ValeoCare Label problemlos in Europa und somit natürlich in Spanien vertrieben werden.
Hinweis: Sämtliche unserer CBD haltigen Kosmetika sind registriert, zugelassen und entsprechen sämtlichen europaweiten regulatorischen Anforderungen. Unsere CBD Produkte werden ausschließlich hergestellt aus Blattextrakten zugelassener Nutzhanfsorten und sind als White Label, OEM, bzw. Private Label Produkte auch in kleinen Auflagen erhältlich.
Gewinnung / Herstellung
Es wurden keine spezifischen Regeln für die Extraktion und Herstellung von CBD entwickelt. Das OGYEI-Papier über CBD macht jedoch einen Hinweis auf die Verwendung von Hanfsamen für die CBD-Extraktion. Wir sind sehr skeptisch, was das in der Praxis bedeutet, da die CBD-Extraktion aus Hanfsamen nicht sehr effizient ist und alle relevanten Behörden jegliche Interpretation vermeiden. Die Kosmetikverordnung Nr. EC 1223/2009 verbietet die Verwendung von Cannabisblüten und Fruchtblüten, aus denen das Harz nicht extrahiert wurde.
Import / Export
Da die CBD nicht unter spezifischer staatlicher Kontrolle steht, sollte ihre Ein- und Ausfuhr keine besonderen Anforderungen mit sich bringen.
Reines CBD-Isolat / Blüten
Blumen dürfen nicht für die CBD-Extraktion zur Verwendung in Kosmetika (Verordnung (EG) Nr. 1223/2009) oder Lebensmitteln (Verordnung (EG) Nr. 178/2002) verwendet werden. Es ist jedoch nicht klar, inwieweit dies durchgesetzt wird. Die ungarische nationale Regelung liefert keine Informationen zu diesem Thema.
Fertiges Produkt
Gemäß dem OGYEI CBD-Papier sollte der THC-Gehalt im Endprodukt auf Folgendes beschränkt werden:
10 mg/kg (0,001%) Hanfsamenöl in Nahrungsergänzungsmitteln
0,2 mg/kg (0,00002%) in anderen Hanfsamenderivaten in Nahrungsergänzungsmitteln
bis zu 5-10 ppm (0,0005% – 0,001%) in Kosmetika
Es gibt keine Bestimmungen, die THC in E-Liquids begrenzen, aber unserer Meinung nach sollten sie THC-frei sein.
Nahrungsergänzungsmittel
CBD-Nahrungsergänzungsmittel sind auf dem ungarischen Markt zugelassen. Es gibt keine Regelung des CBD-Ursprungs, so dass wir allein aus dem OGYEI CBD-Papier schließen können, dass CBD nur aus Hanfsamen gewonnen werden kann. Das Papier verbietet nicht ausdrücklich die Extraktion von CBD aus anderen Teilen der Pflanze, aber es heißt, dass nur Hanfsamen für die Herstellung von Nahrungsergänzungsmitteln verwendet werden dürfen. Wir glauben, dass der Prozess der CBD-Extraktion zur Verwendung in Nahrungsergänzungsmitteln als Herstellung angesehen wird und daher verboten ist.
Der Höchstgehalt an CBD im Endprodukt ist ebenfalls nicht reguliert; es scheint jedoch, dass die Behörden der Ansicht sind, dass natürlich vorkommende CBD im Hanfsamen ein Maximum von 25 mg/kg (0,0025%) erreichen kann. Jede darüber hinausgehende Konzentration würde als bereichert angesehen und fällt daher unter die Kategorie der neuartigen Lebensmittel (Novel Food).
Alle Nahrungsergänzungsmittel, einschließlich derjenigen mit CBD, müssen bei OGYEI registriert werden, bevor sie in Verkehr gebracht werden. Wenn das Produkt auf dem EWR-Markt (Europäischer Wirtschaftsraum) erhältlich war, sollte der Hersteller oder Importeur angeben, wo die Erstregistrierung vorgenommen wurde, und die ursprünglich übermittelten Informationen an OGYEI übermitteln. Diese Angaben können entweder auf Ungarisch oder Englisch eingereicht werden.
Darüber hinaus ist ein Datenblatt – verfügbar im Nahrungsergänzungsgesetz, Anlage 4 – einzureichen. Das Datenblatt verlangt die Angabe der folgenden Daten:
Firmeninformationen – Name, Kontaktinformationen
Produktionsland, Herstellername und Kontaktinformationen, Märkte, in denen das Produkt erhältlich ist.
Zeitpunkt der Markteinführung des Produkts auf dem ungarischen und EWR-Markt
Produktname
Produktklassifizierung
Zusammensetzung, dargestellt in absteigender Reihenfolge
Sensorische Eigenschaften (Farbe, Geschmack, Duft, Form usw.)
Verpackung, Menge
Etikett (zum Anbringen)
Bei der Einfuhr wird die Erklärung des Importeurs im Produktionsland in Verkehr gebracht.
Gebrauchsanweisung
Name, Produktions-/Verfallsdatum.
Die Behörde kann zusätzliche Informationen anfordern. Der Hersteller oder Importeur sollte versuchen, die Komponenten so genau wie möglich zu beschreiben und die Herkunft des CBD anzugeben – wo sie gewonnen wurde.
Neuartige Lebensmittel – Novel Food
OGYEI bestätigt, dass Hanflebensmittel mit „einer höheren Menge“ CBD unter die Verordnung 2015/2283 über neuartige Lebensmittel fallen. Das Papier gibt jedoch nicht an, was als „ein höherer Betrag“ gilt. Unter Bezugnahme auf „Hanfverbindungsdaten“ heißt es, dass das natürlich vorkommende CBD im Hanfsamenöl maximal 25 mg/kg erreichen kann und alles, was über diesen Gehalt hinausgeht, als angereichert gilt und nicht legal als Lebensmittel vermarktet werden darf. Dies ist ein sehr niedriger CBD-Gehalt, was in der Praxis bedeutet, dass alle Lebensmittel mit mehr als 0,0025% CBD eine neuartige Lebensmittelzulassung erhalten müssen, bevor sie in Verkehr gebracht werden.
Im Jahr 2018 verlangte die Europäische Kommission von den EU-Mitgliedstaaten Informationen über die Verwendung anderer Hanfteile (Blätter, Blüten, Extrakte aus verschiedenen Pflanzenteilen usw.) vor dem 15. Mai 1997. Wenn nachgewiesen wird, dass Lebensmittel aus anderen Hanfteilen legal in Verkehr gebracht wurden, wird die Liste der neuartigen Lebensmittel aktualisiert.
Kosmetik
Alle Kosmetikprodukte, die in der EU in Verkehr gebracht werden, müssen der Kosmetikverordnung Nr. EC 1223/2009 entsprechen, die die Verwendung von Cannabisblüten und Fruchtobjekten verbietet, aus denen das Harz nicht gewonnen wurde.
Das Verbot ist eine Folge des Einheitlichen Übereinkommens über Suchtstoffe, Anhang II Nummer. 306, wonach Cannabis definiert ist als die blühenden oder fruchtbaren Spitzen der Cannabispflanze (mit Ausnahme der Samen und Blätter, wenn sie nicht von den Spitzen begleitet werden), aus denen das Harz nicht gewonnen wurde.
Das EU CosIng – Inventory of Ingredients listet Cannabidiol unter eingeschränkten Stoffen auf und bezieht sich dabei auf den gleichen Zeitplan, weshalb es möglich ist, dass CBD, das aus Blumen und Fruchtkappen gewonnen wird, in Ungarn nicht vermarktet werden kann.
Alle Kosmetikprodukte müssen online kostenlos über das EC Cosmetic Products Notification Portal (CPNP) registriert werden. Der Akt der Registrierung bedeutet nicht, dass das Produkt konform oder sicher ist. Eine separate nationale Registrierung des Produkts ist nicht erforderlich.
Das OGYEI-Papier besagt, dass der sichere Gehalt an THC aus Hanfsamen in Kosmetika weniger als 5-10 ppm beträgt.
Das Kosmetik-Gesetz gibt der OGYEI die Befugnis über die auf dem Markt befindlichen Kosmetikprodukte, während die Durchsetzung durch das Bezirksamt für öffentliche Gesundheit und Verbraucherschutz erfolgt.
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Um dem unerlaubten Inverkehrbringen dieser Produkte entgegenzuwirken erging Anfang der Woche ein Erlass des BMASGK wonach der Handel dieser Lebensmittel und Kosmetika definitiv nicht erlaubt ist.
Für pflanzliche Raucherzeugnisse gilt laut TNRSG (Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz) die gesetzliche Melde- und Kennzeichnungsverpflichtungen. Bevor ein Produkt auf den Markt gebracht wird, oder sich die Zusammensetzung eines Produkts ändert, müssen dem BMASGK alle Inhaltsstoffe gemeldet werden.
Zwingend einzuhalten ist der im Suchtmittelgesetz geregelte THC Wert, der die Grenze von 0,3% (die Substanz, die nach dem Suchtmittelrecht verboten ist und die berauschende bekannte Wirkung hat) nicht überschreiten darf. Im tabakrechtlichen Kontext ist dieser Wert auch so auszulegen, als diese nur dann als unterschritten gilt, wenn der THC-Gehalt auch nach einer im Zuge des Verbrennungsprozesses erfolgten Umwandlung von THCa in THC die 0,3% nicht übersteigt.
Hinweis: Sämtliche unserer CBD haltigen Kosmetika sind registriert, zugelassen und entsprechen sämtlichen europaweiten regulatorischen Anforderungen. Unsere CBD Produkte werden ausschließlich hergestellt aus Blattextrakten zugelassener Nutzhanfsorten und sind als White Label, OEM, bzw. Private Label Produkte auch in kleinen Auflagen erhältlich.
Die nationale Umsetzung der Tabak Produkte Direktive 2 (TPD2) steht für die EU-Länder ab 20. Mai 2016 an und verbreitet schon im Vorwege Verwirrung und Verunsicherung.
Wir haben für Sie als Geschäftspartner einen Leitfaden für die kommenden Anforderungen durch die TPD2 zusammengestellt.TPD Leitfaden hier downloaden (PDF) »
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