Valeo Laboratories
Valeo GmbH
Gildeallee 5
D-25704 Meldorf / Germany
Tel: +49 4832 9786000
Valeo Laboratories Produktliste:
e-Liquids mit Nikotin
e-Liquids mit Nikotin-Salz
e-Liquids mit Nikotinersatzstoff BioNic
e-Liquids mit CBD | Cannabidiol
Shake´n Vape – 60ml & 120ml
Nikotin Booster
Nikotin-Salz Booster
Aromenkonzentrate
CBD-Oil Vollspektrales Extrakt
CBD-Oil kristallines Isolat
CBD Kristalle
CBD Lotion
CBD Creme
CBD Balsam
CBD Kapseln
E-mail: info@valeo-laboratories.com
Seit 2017 ist die Zahl der CBD-Shops in Italien stetig gestiegen. Allein 2018 eröffneten mehr als 300 solcher „Cannabis Light“-Filialen bundesweit und freuten sich über wachsende Kundenzahlen. Nach dem rasanten Wachstum ist das Ende von Cannabidiol nun nach weniger als drei Jahren bedrohlich. Der Oberste Gerichtshof Italiens entschied am Donnerstag, dass der Verkauf eines Teils der Cannabispflanze, einschließlich Öl, Blätter und Harz, illegal ist. Nur der lizenzierte Anbau von Cannabis für medizinische Zwecke bleibt legal. Entsprechend schockiert ist die Branche in Italien.
Der italienische Innenminister Matteo Salvini zeigte sich erfreut über das Urteil. Das hatte er bereits in einer Wahlsitzung Anfang Mai angekündigt:
„Von heute an werde ich auf Cannabis Straße für Straße, Laden für Laden, Nachbar für Nachbar, Stadt für Stadt, Straße für Straße in den Krieg ziehen“.
Der umstrittene Politiker hatte geschworen, alle CBD-Läden zu schließen, denn „der Drogenkonsum muss mit allen Mitteln bekämpft werden“. Salvini hat jedoch wenig Interesse daran, dass der Verkauf und Konsum von CBD und anderen Cannabinoidprodukten sehr wenig mit dem Konsum von „Drogen“ zu tun hat. Er stützt seine Argumentation auf ein Urteil des Supreme Health Council in Italien (CSS) vom vergangenen Jahr. Darin stellte die CSS fest, dass die Gefährlichkeit von CBD nicht ausgeschlossen werden kann.
In der aktuellen Regierungskoalition Italiens dürfte dies ein weiteres kontroverses Thema werden. Die „Fünf-Sterne-Bewegung“ der Regierung ist sogar für eine vollständige Legalisierung von Cannabis im Allgemeinen. Es bleibt also nur zu hoffen, dass das letzte Wort über CBD noch nicht gesprochen wurde. Der aktuelle Stand der Dinge bedeutet jedoch das vorläufige Ende der CBD in Italien.
Die Rechtslage für Produkte, die Cannabidiol (CBD) enthalten, ist sowohl in Deutschland als auch in anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union unklar. Darüber hinaus werden viele Hersteller und Verkäufer in einigen Mitgliedstaaten von den Behörden unter Druck gesetzt. Bulgarien hingegen geht einen anderen Weg und ist laut einem Medienbericht nun das erste europäische Land, das die Zulassung für den Verkauf von CBD-Produkten offiziell erteilt hat.
Viele EU-Mitgliedstaaten diskutieren derzeit, ob CBD-Produkte unter die Novel-Food-Verordnung fallen oder nicht. Andere Länder glauben sogar, dass CBD-Produkte unter das Betäubungsmittelgesetz fallen.
Das Ministerium für Land- und Forstwirtschaft und Ernährung und die Behörde für Lebensmittelsicherheit in Bulgarien haben nun verschiedene CBD-Produkte von Kannaway offiziell zugelassen. Kannaway ist eine Tochtergesellschaft des US-amerikanischen Cannabisunternehmens Medical Marijuana. Diese Produkte sind bekannt für ihren außergewöhnlich hohen Preis und ihre geringe Konzentration an Wirkstoffen.
Damit wird bescheinigt, dass die CBD-Produkte den Anforderungen des Lebensmittelrechts in Bulgarien entsprechen. Gleiches gilt für die Vorschriften der Europäischen Union für Lebensmittelsicherheit. Das bedeutet, dass die Produkte auch für den Export in andere Länder offiziell zugelassen sind.
Alle anderen Mitgliedsstaaten zögern jedoch derzeit, offizielle Genehmigungen zu erteilen. Auch viele EU-Länder wollen die Rechtskonformität von CBD-Produkten nicht bestätigen. Damit ist die erste offizielle Zulassung von CBD-Produkten in Bulgarien unter Berücksichtigung der Novel-Food-Verordnung wirklich eine absolute Spezialität und eine tolle Nachricht. Nach Angaben der European Industrial Hemp Association (EIHA) sind Hanf und seine Produkte traditionelle Lebensmittel. Infolgedessen ist auch der freie Verkauf in Bulgarien erlaubt.
Darüber hinaus soll Bulgarien in Zukunft weitere Produkte zulassen wollen, damit andere Hersteller ihre Produkte problemlos auf den Markt bringen können. So erhält auch der Europäische Hanfverband eine offizielle Bestätigung seiner Definition von Hanf und Hanfprodukten. Es ist natürlich wünschenswert, dass andere Länder jetzt dem Beispiel Bulgariens folgen.
Nach Angaben des luxemburgischen Gesundheitsministeriums analysiert derzeit eine Arbeitsgruppe Fragen und unternimmt erste Schritte zur Vorbereitung. Dazu gehört auch der „sehr enge Kontakt“ mit Kollegen in den Niederlanden und Kanada, kündigte die Regierung an. Ende Mai würde Gesundheitsministerin Etienne Schneider nach Kanada fliegen, „um sich einen Eindruck aus erster Hand zu verschaffen“.
In Zukunft wird es jedem Erwachsenen in Luxemburg erlaubt sein, Cannabis für den persönlichen Gebrauch anzubauen, zu kaufen, zu besitzen und zu konsumieren. Und das natürlich unter strengen Bedingungen, die noch festgelegt werden müssen. Das Großherzogtum hofft, dass dadurch der illegale Markt mit der damit verbundenen Beschaffungskriminalität und den geringeren Gesundheitsrisiken für die Verbraucher ausgetrocknet wird – durch eine bessere Qualität der Substanz. Die Einnahmen aus „der nationalen Produktions- und Vertriebskette unter staatlicher Kontrolle“ sollen in die Suchtprävention fließen.
Die jüngsten Drohungen des italienischen Innenministers Matteo Salvini gegen CBD-Unternehmen wurden von politischen Insidern als leer bezeichnet.
Salvini hat nicht die Befugnis, CBD-Verkäufer aktiv zu schließen – obwohl sein Ministerium Leitlinien herausgegeben hat, die die lokalen Behörden, die dies tun, auffordern, die Kontrollen der Einzelhändler zu intensivieren und zu verstärken.
Ebenso wurde seine Drohung, die Regierung zu stürzen – Salvini ist auch Vorsitzender der politischen Partei Le Lega (Northern League), einem der wichtigsten Mitglieder der Regierungskoalition – gedämpft, da mehrere Behörden sagten, dass Cannabis zu diesem Zeitpunkt einfach nicht auf der Tagesordnung stand.
Einige auf dem belgischen Markt hatten gemischte Gefühle gegenüber der jüngsten Ankündigung der Behörden über den Blütenverkauf im Land.
Der Föderale Öffentliche Finanzdienst (FÖD Finanzen) sagte, dass der Verkauf von CBD-Blüten legal sei. Sie können aber auch von Tabakhändlern verkauft werden und erhalten die gleiche Steuerbezeichnung wie „andere Rauchtabake“.
Dies bedeutet einen Zoll von 31,5 % des Einzelhandelsverkaufspreises zuzüglich 48,3083 € pro kg Gebühr zuzüglich 21 % Mehrwertsteuer.
Diese Klarstellung ist nur ein Abteilungsnotiz – d.h. die Änderung ist noch nicht rechtskräftig.
Themen sind:
Wenn Sie einen Platz im Publikum buchen möchten, wenden Sie sich bitte an
THC 0,2 % oder THC 0,05%
Diese Grenzwerte gelten ausschließlich für den gewerblichen Anbau und gewerbliche Verarbeitung. Diese Produkte können NICHT an einen Endkunden verkauft werden.
Es besteht nicht nur die Gefahr, daß Anwender im Rahmen eines Drogentests positiv auf THC getestet werden könnten und im Zweifel sogar ihren Arbeitsplatz verlieren – man verstösst als Händler gegen geltende Gesetze.
In einigen Ländern der EU ( UK, IT, DE, FR … ) gilt bereits die Zero-Tolerance Politik bezüglich kontrollierter Substanzen und die anderen Länder werden folgen, denn kein Land wird die Akzeptanzschwelle von THC freiwillig wieder heraufsetzen.
Zero tolerance bedeutet eine behördliche Nichtnachweisbarkeit. Und dieser Messwert liegt bei 0,0005%
Jeder Händler, der CBD-Produkte verkauft, die mehr als 0,0005% THC beinhalten, macht sich strafbar. Und dabei handelt es sich nicht um eine Ordnungswidrigkeit, sondern um den Handel mit Betäubungsmitteln.
Bitte bedenken Sie dieses unbedingt bei der Wahl Ihres Zulieferers.
„Die EIHA (European Hanf Association) möchte ihre Position zu Hanfextrakten bekräftigen. Bis zur Präsentation der EIHA war die Grenzlinie des natürlich vorkommenden CBD-Gehalts nicht in Form eines Prozentsatzes der CBD definiert. Die EIHA kann bestätigen, dass die natürliche Konzentration von Cannabidiol in Hanfbiomasse, die in der EU kommerziell angebaut wird, zwischen 1-5% auf Trockengewichtsbasis liegt.
Wir sollten beachten, dass Hanfsorten, die indoor angebaut werden, viel höhere Mengen an natürlich vorhandener CBD enthalten können. Obwohl wir akzeptieren, dass der Katalog für neuartige Lebensmittel nicht rechtsverbindlich ist und nur als Leitfaden für Lebensmittelunternehmer (FBOs) und Regulierungsbehörden dient, sollte dies als Standardposition für alle Mitgliedstaaten angesehen werden.
FBOs können davon ausgehen, dass Produkte mit einer natürlichen Konzentration an Cannabidiol in Verkehr gebracht werden und somit den europäischen Richtlinien entsprechen. Europäische Leitlinien zum „Konsum in hohem Maße“, die auch bei der Unterscheidung zwischen traditionellen und neuartigen Lebensmitteln eine wichtige Rolle spielen, wurden bereits 2012 veröffentlicht, und jedes in Verkehr gebrachte Lebensmittel sollte diesen entsprechen.
Resümee:
Die von uns verwendeten Rohmaterialien ( sog. Hanf-Trockenmasse ) stammen aus lizensierten Anbaugebieten der EU und enthalten nachweislich durch offzielle Analysen staatlicher Institutionen gestützt, bis zu 16,5% natürlich vorhandenes CBD.
Daher beträfe die neue EU-Richtlinie ohnehin nur Produkte, die mehr als 16,5% CBD führen. Alle niedriger dosierten Produkte gelten demnach als EU-Ricjtlinien konform.
Zudem ( dies ist für Inverkehrbringer von CBD-Produkten sehr wichtig ) darf im Endprodukt nicht mehr als 0,0005% THC enthalten sein. Andernsfalls könnte dies als ein Verstoß gegen das BTMG geahndet werden.
Ein neuer, unverbindlicher Eintrag in den EU-Katalog für neuartige Lebensmittel für Cannabinoide – nicht nur für Cannabidiol (CBD) – lautet: „Extrakte aus Cannabis sativa L. und Cannabinoid-haltige Folgeprodukte gelten als neuartige Lebensmittel, da eine Vorgeschichte des Konsums nicht nachgewiesen werden konnte“.
Die Leitlinien stellen ferner klar, dass Cannabinoide, die aus anderen Pflanzen gewonnen oder synthetisch entwickelt wurden, immer noch als neuartig gelten würden. Und es heißt, dass der neue Status sowohl für die Extrakte selbst als auch für alle Produkte gilt, denen sie als Inhaltsstoff zugesetzt werden – wie beispielsweise Hanfsamenöl.
Bisher galt nur angereichertes CBD als neuartige Lebensmittelzutat.
Das bedeutet, dass alle Lebensmittel, die für den EU-Markt bestimmt sind – oder bereits verkauft werden -, eine neuartige Zulassung vor dem Inverkehrbringen erhalten müssen. Andernfalls wären die EU-Mitgliedstaaten in der Lage, Durchsetzungsmaßnahmen gegen beteiligte Interessengruppen zu ergreifen – auch wenn andere Mitgliedstaaten sich für unterschiedliche Interpretationen entscheiden könnten.
Der zuvor genannte neuartige Katalog: „Extrakte von Cannabis sativa L, bei denen der Gehalt an Cannabidiol (CBD) höher ist als der CBD-Wert in der Quelle Cannabis sativa L, sind neuartig in Lebensmitteln“, d.h. CBD-Extrakte auf einem Gehalt, der in der Ausgangspflanze vorkommt (nicht angereichert), wurden ohne Zulassung für neuartige Lebensmittel zugelassen. Dieser Eintrag wurde nun gelöscht und der Link verweist auf den neuen Cannabinoid-Eintrag.
Das Gesundheitsministerium des Landes hat sich in einem Schreiben an die Kommission gewandt und seine Pläne zur Regulierung der THC-Menge dargelegt, die legal in Produkten aus Hanf und Cannabis mit niedrigem THC-Gehalt enthalten sein kann.
Das Ministerium teilte der EG mit, dass es beabsichtigt, den THC-Gehalt für Hanfsamen, Hanfsamenmehl und Nahrungsergänzungsmittel aus Hanfsamen auf 2 mg pro kg (0,0002%) zu begrenzen.
Hanfsamenöle können jedoch bis zu 5 mg/kg (0,0005%) enthalten.
Valeo CBD-Öle und Kapseln unterschreiten seit je her die 0,0005% Nachweisgrenze und sind somit auch nach inkrafttreten dieser Regulierung problemlos in Italien handelbar.
Das Ergebnis ist eine starke Verbreitung von „CBD-Öl“-Präparaten, wie sie allgemein bekannt sind, die behaupten, Cannabidiol zu enthalten. In einem kürzlich erschienenen Artikel wurde jedoch festgestellt, dass mehrere dieser Produkte betrügerisch sind und nicht einmal CBD enthalten. Die Informationen stammen aus einem Bericht der US Food and Drug Administration (FDA), die eine Reihe von Produkten analysierte und zu dem Schluss kam, dass sie keinerlei Spuren von CBD enthielten. Es wird auch behauptet, dass einige Produkte aus Abfällen von Cannabispflanzen hergestellt werden, die für den industriellen Gebrauch bestimmt sind.
Diese Probleme resultieren aus einer fehlenden rechtlichen Definition von Cannabisprodukten, die zu Interpretationen führt, die nicht mit der Rechtslage übereinstimmen.
In diesem Zusammenhang werden CBD-haltige Produkte als Nahrungsergänzungsmittel vermarktet. Nach spanischem Recht dürfen Nahrungsergänzungsmittel jedoch nur Vitamine oder Mineralien enthalten, keine Pflanzen.
In einigen Ländern können Pflanzen als Nahrungsergänzungsmittel eingestuft werden, und die spanischen Behörden können sich nicht gegen das Inverkehrbringen von Produkten aus Arzneipflanzen in der EU als Nahrungsergänzungsmittel aussprechen. In diesem Zusammenhang hat der Gerichtshof in seinem Urteil vom 5. März 2009 in der Rechtssache C-88/07 (Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Spanien) über den freien Warenverkehr und den freien Warenverkehr mit Arzneimitteln und Produkten, die in anderen Mitgliedstaaten rechtmäßig als Nahrungsergänzungsmittel oder Diätprodukte hergestellt oder vermarktet werden, entschieden.
CBD ist eine Substanz, die durch Extraktion aus Cannabisblüten gewonnen wird. Es kann auch aus anderen Teilen der Pflanze gewonnen werden, aber die Blüten enthalten den höchsten Anteil. CBD ist keine psychotrope Substanz und fällt daher nicht unter das Wiener Übereinkommen über psychotrope Substanzen von 1971, im Gegensatz zu Tetrahydrocannabinol (THC), das auch in Cannabisblüten vorkommt.
Da die CBD-Produktion jedoch Cannabisblüten erfordert, ist es wichtig zu beachten, dass die Cannabisblüten selbst als „Betäubungsmittel“ eingestuft werden und einer administrativen Kontrolle unterliegen. Was auch immer sein medizinischer Nutzen ist, Cannabis kann nicht als traditionelle Medizin bezeichnet werden.
Der Königliche Gesetzesdekret 1/2015 vom 24. Juli 2015 zur Genehmigung des konsolidierten Textes des Gesetzes über Garantien und die rationelle Verwendung von Arzneimitteln und Gesundheitsprodukten bezieht sich auf eine Liste von Pflanzen, deren Verkauf an die Öffentlichkeit eingeschränkt oder verboten wird. Obwohl die Liste noch nicht veröffentlicht wurde, scheint es klar zu sein, dass sie Cannabis enthalten wird, da sie bereits auf der Liste des Ministerialerlasses von 2004 stand, der durch ein Urteil des spanischen Obersten Gerichtshofs (Audiencia Nacional) aufgehoben wurde.
Das International Narcotics Control Board erinnert daran, dass Artikel 28 Absatz 2 des Übereinkommens von 1961 über die Freistellung von Cannabiskulturen für industrielle Zwecke nur für Saatgut und Fasern und nicht für Extrakte gilt. Im Falle von Cannabinoiden, die in der Pflanze enthalten sind und für medizinische Zwecke bestimmt sind, müssen die gleichen Kontrollen des Anbaus durchgeführt werden wie bei Opium.
Nach der Auslegung des Übereinkommens von 1961 über Suchtstoffe ist klar, dass die Extraktion aus Cannabisblüten – unabhängig von ihrem THC-Gehalt oder ob sie männlich oder weiblich sind – einer Kontrolle unterliegt, auch wenn der Zweck des Verfahrens darin besteht, CBD (eine unkontrollierte Substanz) und nicht THC (eine kontrollierte Substanz) zu erhalten. Die zugrundeliegende Frage ist, ob mit der Extraktion beide Substanzen gewonnen werden können.
In Spanien erfordert der Anbau von Cannabis, unabhängig vom THC-Prozentsatz, der für die Produktion von Blumen zur Extraktion von Cannabinoiden bestimmt ist, eine vorherige Genehmigung der spanischen Agentur für Arzneimittel und Gesundheitsprodukte (AEMPS).
Die legale Vermarktung von Produkten mit CBD in Spanien steht kurz davor, Realität zu werden; es fehlt lediglich die Beteiligung der Pharmaindustrie an der Vermarktung der Produkte. Nach Abschluss der Versuchsphase besteht das Problem darin, Unternehmen zu finden, die über die notwendigen Maschinen verfügen und vom Gesundheitsministerium zugelassen sind.
Derzeit gibt es eine Reihe von Produkten, die in anderen EU-Ländern hergestellt werden und die vom Grundsatz des freien Warenverkehrs profitieren. Die EU-Mitgliedstaaten, die Cannabis als Nahrungsergänzungsmittel regulieren, sind Deutschland, das Vereinigte Königreich, Belgien, die Niederlande, Italien und die Tschechische Republik.
In Spanien hergestellte Produkte verfügen nicht über die erforderliche staatliche Genehmigung und können daher nicht offen auf dem Markt verkauft werden, sondern zirkulieren in geschlossenen Kreisläufen oder über das Internet. Da sie keine kontrollierten psychotropen Substanzen enthalten, brechen die Käufer kein Gesetz. Diese Produkte bieten jedoch nicht einmal die geringsten Garantien in Bezug auf ihre genaue Zusammensetzung, so dass die Anwender nicht wissen, was genau sie sind und welche tatsächlichen Auswirkungen sie haben können.
Von Valeo Laboratories hergestellte Produkte sind in Deutschland als Nahrungsergänzungsmittel registriert und können daher unter dem ValeoCare Label problemlos in Europa und somit natürlich in Spanien vertrieben werden.
Gewinnung / Herstellung
Es wurden keine spezifischen Regeln für die Extraktion und Herstellung von CBD entwickelt. Das OGYEI-Papier über CBD macht jedoch einen Hinweis auf die Verwendung von Hanfsamen für die CBD-Extraktion. Wir sind sehr skeptisch, was das in der Praxis bedeutet, da die CBD-Extraktion aus Hanfsamen nicht sehr effizient ist und alle relevanten Behörden jegliche Interpretation vermeiden. Die Kosmetikverordnung Nr. EC 1223/2009 verbietet die Verwendung von Cannabisblüten und Fruchtblüten, aus denen das Harz nicht extrahiert wurde.
Import / Export
Da die CBD nicht unter spezifischer staatlicher Kontrolle steht, sollte ihre Ein- und Ausfuhr keine besonderen Anforderungen mit sich bringen.
Reines CBD-Isolat / Blüten
Blumen dürfen nicht für die CBD-Extraktion zur Verwendung in Kosmetika (Verordnung (EG) Nr. 1223/2009) oder Lebensmitteln (Verordnung (EG) Nr. 178/2002) verwendet werden. Es ist jedoch nicht klar, inwieweit dies durchgesetzt wird. Die ungarische nationale Regelung liefert keine Informationen zu diesem Thema.
Fertiges Produkt
Gemäß dem OGYEI CBD-Papier sollte der THC-Gehalt im Endprodukt auf Folgendes beschränkt werden:
10 mg/kg (0,001%) Hanfsamenöl in Nahrungsergänzungsmitteln
0,2 mg/kg (0,00002%) in anderen Hanfsamenderivaten in Nahrungsergänzungsmitteln
bis zu 5-10 ppm (0,0005% – 0,001%) in Kosmetika
Es gibt keine Bestimmungen, die THC in E-Liquids begrenzen, aber unserer Meinung nach sollten sie THC-frei sein.
Nahrungsergänzungsmittel
CBD-Nahrungsergänzungsmittel sind auf dem ungarischen Markt zugelassen. Es gibt keine Regelung des CBD-Ursprungs, so dass wir allein aus dem OGYEI CBD-Papier schließen können, dass CBD nur aus Hanfsamen gewonnen werden kann. Das Papier verbietet nicht ausdrücklich die Extraktion von CBD aus anderen Teilen der Pflanze, aber es heißt, dass nur Hanfsamen für die Herstellung von Nahrungsergänzungsmitteln verwendet werden dürfen. Wir glauben, dass der Prozess der CBD-Extraktion zur Verwendung in Nahrungsergänzungsmitteln als Herstellung angesehen wird und daher verboten ist.
Der Höchstgehalt an CBD im Endprodukt ist ebenfalls nicht reguliert; es scheint jedoch, dass die Behörden der Ansicht sind, dass natürlich vorkommende CBD im Hanfsamen ein Maximum von 25 mg/kg (0,0025%) erreichen kann. Jede darüber hinausgehende Konzentration würde als bereichert angesehen und fällt daher unter die Kategorie der neuartigen Lebensmittel (Novel Food).
Alle Nahrungsergänzungsmittel, einschließlich derjenigen mit CBD, müssen bei OGYEI registriert werden, bevor sie in Verkehr gebracht werden. Wenn das Produkt auf dem EWR-Markt (Europäischer Wirtschaftsraum) erhältlich war, sollte der Hersteller oder Importeur angeben, wo die Erstregistrierung vorgenommen wurde, und die ursprünglich übermittelten Informationen an OGYEI übermitteln. Diese Angaben können entweder auf Ungarisch oder Englisch eingereicht werden.
Darüber hinaus ist ein Datenblatt – verfügbar im Nahrungsergänzungsgesetz, Anlage 4 – einzureichen. Das Datenblatt verlangt die Angabe der folgenden Daten:
Firmeninformationen – Name, Kontaktinformationen
Produktionsland, Herstellername und Kontaktinformationen, Märkte, in denen das Produkt erhältlich ist.
Zeitpunkt der Markteinführung des Produkts auf dem ungarischen und EWR-Markt
Produktname
Produktklassifizierung
Zusammensetzung, dargestellt in absteigender Reihenfolge
Sensorische Eigenschaften (Farbe, Geschmack, Duft, Form usw.)
Verpackung, Menge
Etikett (zum Anbringen)
Bei der Einfuhr wird die Erklärung des Importeurs im Produktionsland in Verkehr gebracht.
Gebrauchsanweisung
Name, Produktions-/Verfallsdatum.
Die Behörde kann zusätzliche Informationen anfordern. Der Hersteller oder Importeur sollte versuchen, die Komponenten so genau wie möglich zu beschreiben und die Herkunft des CBD anzugeben – wo sie gewonnen wurde.
Neuartige Lebensmittel – Novel Food
OGYEI bestätigt, dass Hanflebensmittel mit „einer höheren Menge“ CBD unter die Verordnung 2015/2283 über neuartige Lebensmittel fallen. Das Papier gibt jedoch nicht an, was als „ein höherer Betrag“ gilt. Unter Bezugnahme auf „Hanfverbindungsdaten“ heißt es, dass das natürlich vorkommende CBD im Hanfsamenöl maximal 25 mg/kg erreichen kann und alles, was über diesen Gehalt hinausgeht, als angereichert gilt und nicht legal als Lebensmittel vermarktet werden darf. Dies ist ein sehr niedriger CBD-Gehalt, was in der Praxis bedeutet, dass alle Lebensmittel mit mehr als 0,0025% CBD eine neuartige Lebensmittelzulassung erhalten müssen, bevor sie in Verkehr gebracht werden.
Im Jahr 2018 verlangte die Europäische Kommission von den EU-Mitgliedstaaten Informationen über die Verwendung anderer Hanfteile (Blätter, Blüten, Extrakte aus verschiedenen Pflanzenteilen usw.) vor dem 15. Mai 1997. Wenn nachgewiesen wird, dass Lebensmittel aus anderen Hanfteilen legal in Verkehr gebracht wurden, wird die Liste der neuartigen Lebensmittel aktualisiert.
Kosmetik
Alle Kosmetikprodukte, die in der EU in Verkehr gebracht werden, müssen der Kosmetikverordnung Nr. EC 1223/2009 entsprechen, die die Verwendung von Cannabisblüten und Fruchtobjekten verbietet, aus denen das Harz nicht gewonnen wurde.
Das Verbot ist eine Folge des Einheitlichen Übereinkommens über Suchtstoffe, Anhang II Nummer. 306, wonach Cannabis definiert ist als die blühenden oder fruchtbaren Spitzen der Cannabispflanze (mit Ausnahme der Samen und Blätter, wenn sie nicht von den Spitzen begleitet werden), aus denen das Harz nicht gewonnen wurde.
Das EU CosIng – Inventory of Ingredients listet Cannabidiol unter eingeschränkten Stoffen auf und bezieht sich dabei auf den gleichen Zeitplan, weshalb es möglich ist, dass CBD, das aus Blumen und Fruchtkappen gewonnen wird, in Ungarn nicht vermarktet werden kann.
Alle Kosmetikprodukte müssen online kostenlos über das EC Cosmetic Products Notification Portal (CPNP) registriert werden. Der Akt der Registrierung bedeutet nicht, dass das Produkt konform oder sicher ist. Eine separate nationale Registrierung des Produkts ist nicht erforderlich.
Das OGYEI-Papier besagt, dass der sichere Gehalt an THC aus Hanfsamen in Kosmetika weniger als 5-10 ppm beträgt.
Das Kosmetik-Gesetz gibt der OGYEI die Befugnis über die auf dem Markt befindlichen Kosmetikprodukte, während die Durchsetzung durch das Bezirksamt für öffentliche Gesundheit und Verbraucherschutz erfolgt.
Um dem unerlaubten Inverkehrbringen dieser Produkte entgegenzuwirken erging Anfang der Woche ein Erlass des BMASGK wonach der Handel dieser Lebensmittel und Kosmetika definitiv nicht erlaubt ist.
Für pflanzliche Raucherzeugnisse gilt laut TNRSG (Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz) die gesetzliche Melde- und Kennzeichnungsverpflichtungen. Bevor ein Produkt auf den Markt gebracht wird, oder sich die Zusammensetzung eines Produkts ändert, müssen dem BMASGK alle Inhaltsstoffe gemeldet werden.
Zwingend einzuhalten ist der im Suchtmittelgesetz geregelte THC Wert, der die Grenze von 0,3% (die Substanz, die nach dem Suchtmittelrecht verboten ist und die berauschende bekannte Wirkung hat) nicht überschreiten darf. Im tabakrechtlichen Kontext ist dieser Wert auch so auszulegen, als diese nur dann als unterschritten gilt, wenn der THC-Gehalt auch nach einer im Zuge des Verbrennungsprozesses erfolgten Umwandlung von THCa in THC die 0,3% nicht übersteigt.
Die nationale Umsetzung der Tabak Produkte Direktive 2 (TPD2) steht für die EU-Länder ab 20. Mai 2016 an und verbreitet schon im Vorwege Verwirrung und Verunsicherung.
Wir haben für Sie als Geschäftspartner einen Leitfaden für die kommenden Anforderungen durch die TPD2 zusammengestellt.TPD Leitfaden hier downloaden (PDF) »
Die Valeo Laboratories entwickeln mit dem Kunden zusammen das optimale Liquid für individuelle Marktbedürfnisse.
Markenbildung: Das Valeo-Marketing-Team hilft Ihnen gern auf dem Weg zu Ihrer Corporate Identity von Ihrer individuellen Liquidmarke.
Profitieren Sie von der Vertriebserfahrung der aus 35 Ländern der Welt um Ihr Optimal-Sortiment zu etablieren.
Gewinnen Sie den entscheidenen Marktvorteil durch einen innovativen und stets nach Neuerungen suchenden Liquid-Hersteller